Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)

Einführungsfall: Kleingarten - persönlicher Schutzbereich

Einführungsfall: Kleingarten - persönlicher Schutzbereich

20. Mai 2025

2 Kommentare

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Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz, welches verbietet, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, ordentlich gekündigt werden dürfen. Schweizer E ist Eigentümer eines solchen Grundstücks und empört.

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Einordnung des Falls

Einführungsfall: Kleingarten - persönlicher Schutzbereich

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) ist ein Deutschengrundrecht.

Nein, das trifft nicht zu!

Vom persönlichen Schutzbereich der Eigentumsgarantie sind alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf ihre Nationalität erfasst. Die Eigentumsgarantie stellt also ein Menschenrecht dar. ‌
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2. Kann sich auch E auf die Eigentumsfreiheit berufen?

Ja!

Vom persönlichen Schutzbereich der Eigentumsgarantie sind alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf ihre Nationalität erfasst. Die Eigentumsgarantie stellt also ein Menschenrecht dar. E als natürliche Person ist vom persönlichen Schutzbereich der Eigentumsfreiheit erfasst. Dass E als Schweizer weder Deutscher noch EU-Bürger ist, ist somit unerheblich.
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