Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)

Einführungsfall: Kleingarten - persönlicher Schutzbereich

Einführungsfall: Kleingarten - persönlicher Schutzbereich

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz, welches verbietet, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, ordentlich gekündigt werden dürfen. Schweizer E ist Eigentümer eines solchen Grundstücks und empört.

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Einordnung des Falls

Einführungsfall: Kleingarten - persönlicher Schutzbereich

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) ist ein Deutschengrundrecht.

Nein, das trifft nicht zu!

Vom persönlichen Schutzbereich der Eigentumsgarantie sind alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf ihre Nationalität erfasst. Die Eigentumsgarantie stellt also ein Menschenrecht dar. ‌
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2. Kann sich auch E auf die Eigentumsfreiheit berufen?

Ja!

Vom persönlichen Schutzbereich der Eigentumsgarantie sind alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf ihre Nationalität erfasst. Die Eigentumsgarantie stellt also ein Menschenrecht dar. E als natürliche Person ist vom persönlichen Schutzbereich der Eigentumsfreiheit erfasst. Dass E als Schweizer weder Deutscher noch EU-Bürger ist, ist somit unerheblich.
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