SR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Kein Verstoß gegen § 250 StPO bei Vorhalten
Kein Verstoß gegen § 250 StPO bei Vorhalten
16. September 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z wird im Prozess gegen A vernommen. Z leugnet, dass A den Geschädigten G schlug. Die Vorsitzende verweist auf Zs Vernehmungsprotokoll, wonach er ausgesagt hatte, A hätte G „mindestens dreimal“ geschlagen. Daraufhin gibt Z kleinlaut zu, dass er die Schläge gesehen hat. A wird verurteilt.
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