Kein Verstoß gegen § 250 StPO bei Vorhalten

7. November 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Z wird im Prozess gegen A vernommen. Z leugnet, dass A den Geschädigten G schlug. Die Vorsitzende verweist auf Zs Vernehmungsprotokoll, wonach er ausgesagt hatte, A hätte G „mindestens dreimal“ geschlagen. Daraufhin gibt Z kleinlaut zu, dass er die Schläge gesehen hat. A wird verurteilt.

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