Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Prozessfähigkeit bei Einsichtsfähigkeit 2
Prozessfähigkeit bei Einsichtsfähigkeit 2
4. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (11.680 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die 16-jährige D ist politisch aktiv und oft auf Demonstrationen. Sie sieht sich durch eine versammlungspolizeiliche Maßnahme in ihrer Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) verletzt und will Verfassungsbeschwerde erheben. D's Eltern wollen D nicht vertreten.
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Einordnung des Falls
Prozessfähigkeit bei Einsichtsfähigkeit 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Prozessfähigkeit im Zusammenhang eines Gerichtsverfahrens bedeutet die Fähigkeit, einen Prozess zu führen und Prozesshandlungen vorzunehmen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. D wäre prozessfähig, wenn sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt ist.
Ja, in der Tat!
3. Da D über die hinreichende Einsichtsfähigkeit zur Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit verfügt, wird sie in dieser Hinsicht als prozessfähig angesehen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7
22.5.2023, 12:15:26
Hallo :) Prüfe ich also in der Klausur folgendes: 1. Ist der Grundrechtsträger nach den gesetzlichen Vorschriften prozessfähig? Wenn (-) dann 2. Wird der Grundrechtsträger in Ausübung des Grundrechs als mündig angesehen? Ich war jetzt etwas verwirrt, weil ich nicht wusste, inwieweit die Einsichtsfähigkeit eine Rolle spielt.

Lukas_Mengestu
23.5.2023, 10:01:38
Hallo (af), sehr gute Frage! Im Hinblick auf die Prozessfähigkeit stellt sich bei der Verfassungsbeschwerde, dass das BVerfGG diese nicht ausdrücklich regelt und man deshalb auf andere Verfahrensordnungen zurückgreift und diese analog anwendet. Soweit also bereits danach Prozessfähigkeit vorliegt, brauchst Du die Einsichtsfähigkeit nicht zu thematisieren. Da bei Minderjährigen aber in der Tat nach den gewöhnlichen Verfahrensordnungen die Prozessfähigkeit fehlt, wird hier zusätzlich noch die Einsichtsfähigkeit im Hinblick auf das in Rede stehende Grundrecht herangezogen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

di203
13.3.2025, 12:45:01
@[Lukas_Mengestu](136780) Ist die starre Altersgrenze von 14 Jahren für die
Grundrechtsmündigkeitbei der Religionsfreiheit also eine unwiderlegbare Vermutung durch Alterseintritt oder muss dennoch die individuelle Einsichtsfähigkeit wie hier geprüft werden?

Wesensgleiches Minus
5.9.2024, 10:17:04
Wie ist es denn, wenn nach den analog anzuwendenden Prozessordnungen (also z.B. § 62 VwGO) die Prozessfähigkeit eines Minderjährigen nicht besteht, die Prüfung der Einsichtsfähigkeit bzgl. eines Grundrechts (
Grundrechtsmündigkeit) jedoch eindeutig positiv ausfällt? „Schlägt“ die Einsichtsfähigkeit dann den Mangel der Prozessfähigkeit nach § 62 VwGO analog, weil die Einsichtsfähigkeit (im Rahmen der Verfassungsbeschwerde) mehr Gewicht hat?
as.mzkw
4.10.2024, 22:08:31
Ja, so ist es ja im vorliegenden Fall.