Juristische Methodik
Juristische Auslegung
Wortlautauslegung
Allgemeines Sprachverständnis als Ausgangspunkt
Allgemeines Sprachverständnis als Ausgangspunkt
24. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) fährt nach der Uni mit ihrem Skateboard nach Hause. Nach einer scharfen Kurve fährt L versehentlich in den parkenden Porsche von Ferdinand Freiherr von und zu Lindenmulch (F). F meint, L hafte für den Schaden nach § 7 Abs. 1 StVG.
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Einordnung des Falls
Allgemeines Sprachverständnis als Ausgangspunkt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L ist der Meinung, dass § 7 Abs. 1 StVG den Unfall mit einem Skateboard nicht erfasst. Setzt § 7 Abs. 1 StVG voraus, dass der Schaden „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ entstanden sein muss?
Ja!
2. F meint, dass auch Ls Skateboard ein „Kraftfahrzeug“ sei. Ist der Begriff des Kraftfahrzeugs in § 1 Abs. 2 StVG definiert?
Genau, so ist das!
3. Nach § 1 Abs. 2 StVG ist ein Kraftfahrzeug ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird. Ist die Fortbewegung mit einem Skateboard nach dem allgemeinen Sprachverständnis von dieser Regelung erfasst?
Nein, das trifft nicht zu!
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