Juristische Methodik
Juristische Auslegung
Wortlautauslegung
Warum reicht das allgemeine Sprachverständnis bei der juristischen Auslegung oft nicht aus?
Warum reicht das allgemeine Sprachverständnis bei der juristischen Auslegung oft nicht aus?
24. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Ferdinand Freiherr von und zu Lindenmulch (F) ist aus der Wannsee-Villa seiner Eltern in eine WG in Berlin gezogen. Nachbarin N klingelt eines Sonntagnachmittags bei F und „leiht“ sich ein Ei. Ein paar Tage später fragt F bei N nach, wann er sein Ei zurückbekommt.
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Einordnung des Falls
Warum reicht das allgemeine Sprachverständnis bei der juristischen Auslegung oft nicht aus?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F meint, wenn man sich etwas leiht, dann müsse man das auch stets zurückgeben. Wird der Begriff der „Leihe“ im alltäglichen Gebrauch immer in diesem Sinne verwendet?
Nein!
2. N geht davon aus, das Ei nicht an F zurückgeben zu müssen. Entspricht das dem Verständnis einer „Leihe“ im juristischen Sinne (vgl. §§ 598, 604 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
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