Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche II
Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche II
21. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandantin M erscheint bei Anwältin A. Sie trägt vor, dass K sie auf Zahlung von €10.000 verklagt. Weiter trägt M vor, dass sie seinerseits einen Zahlungsanspruch gegen K i.H.v. €10.000 hatte. Ms Anspruch ist aber mittlerweile verjährt.
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