Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Offene Handelsgesellschaft
Freiwilligkeit bei Aufwendungserstattungsanspruch (§ 105 Abs. 3 HGB iVm § 716 BGB)
Freiwilligkeit bei Aufwendungserstattungsanspruch (§ 105 Abs. 3 HGB iVm § 716 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Fuchs-OHG muss Steuern in Höhe von €5.000 nachzahlen. Weil sie gerade kein Geld auf dem Konto hat und die Zahlungsfrist abläuft, überweist einer ihrer Gesellschafter, der G, kurzerhand das Geld von seinem Konto. Später verlangt er von der Fuchs-OHG Ausgleich dafür.
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Einordnung des Falls
Freiwilligkeit bei Aufwendungserstattungsanspruch (§ 105 Abs. 3 HGB iVm § 716 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gesellschafter können Ansprüche gegen ihre OHG für getätigte Aufwendungen geltend machen.
Genau, so ist das!
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2. Die Zahlung war keine Aufwendung iSd § 105 Abs. 3 HGB iVm § 716 Abs. 1 BGB, denn Aufwendungen müssen freiwillig sein, G war aber gem. § 126 S. 1 HGB selbst verpflichtet.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lord Denning
16.7.2024, 09:26:49
Ich denke es wäre vielleicht etwas präziser für die Zinszahlungspflicht Abs. 4 S. 2 von § 716 BGB zu zitieren, der explizit die Zahlungspflicht kodifizert. Sonst ist es nicht ganz verständlich, woher die in § 352 II HGB angesprochene Pflicht kommt :)
Burumar🐸
18.8.2024, 12:05:29
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