Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche III
Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche III
31. Mai 2025
5 Kommentare
4,9 ★ (4.534 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandant M trägt vor, dass ihn K auf Zahlung von €10.000 verklagt. Ob diese Klageforderung tatsächlich besteht, ist zweifelhaft. Weiter erzählt M, dass er selbst gegen K einen Zahlungsanspruch iHv €12.000 hat. Dieser ist nicht verjährt. Es besteht auch kein Aufrechnungsausschluss.
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Einordnung des Falls
Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche III
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird M raten, zunächst Klageabweisung zu beantragen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weiter wird A dem M raten, mit der eigenen Forderung unbedingt aufzurechnen (§§ 387 ff. BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Sollte zusätzlich hilfsweise Widerklage mit der Gegenforderung erhoben werden?
Ja, in der Tat!
4. Da die eigene Gegenforderung des M hier höher ist als die Klageforderung, ist es außerdem zweckmäßig, zusätzlich eine unbedingte Widerklage (§ 33 ZPO) über den überschießenden Betrag zu erheben.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Breiter Kneipenschläger
29.5.2024, 15:46:28
Moin, zwischen den Fragen 2 und 3 fehlt eine Frage. In der Antwort 3 wird auf eine hilfsweise erklärte
AufrechnungBezug genommen. Diese ist nie thematisiert worden. Dementsprechend fehlt eine Frage zwischen den Fragen 2 und 3.

Lukas_Mengestu
30.5.2024, 12:46:28
Hi Breiter Kneipenschläger, um die
Aufrechnunggeht es in Frage 2. Gefragt ist danach, ob die
Aufrechnungunbedingt erklärt werden soll. Dies ist nicht der Fall, da über das Bestehen der Klageforderung Streit besteht. Entsprechend ist sie nur hilfsweise zu erklären. Beste Grüße, Lukas

Andeutungstheorie
29.5.2024, 16:09:19
Kann die hilfsweise erklärte
Widerklageauch vom Nichteintritt der
Hilfsaufrechnungabhängig gemacht werden. Hier wurde sie ja von der un
begründetheitdes Hauptantrags abhängig gemacht... Kommt ja beides aufs gleiche raus oder
juravulpes
9.11.2024, 09:14:55
Nee kommt nicht aufs Gleiche raus, da die
Aufrechnungauch aus anderen Gründen scheitern kann. Damit in diesen Fällen trotzdem über die
Widerklageentschieden wird, sollte die Widerklge unter der Bedingung erhoben werden, dass das Gericht nicht schon im Rahmen der
Aufrechnungüber das Bestehen der Gegenforderung entschieden hat.