Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Abwandlung 1: Baugenehmigung bzgl. konkretes Bauvorhaben.
Abwandlung 1: Baugenehmigung bzgl. konkretes Bauvorhaben.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin J hat ein Grundstück geerbt und möchte dort ein Haus errichten. Da sie Jura mit der Lernapp ihres Vertrauens lernt, weiß J, dass das von ihr geplante Haus genehmigungspflichtig ist. Sie beantragt eine Baugenehmigung. Diese wird ihr von der zuständigen Behörde erteilt.
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Einordnung des Falls
Abwandlung 1: Baugenehmigung bzgl. konkretes Bauvorhaben.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Baugenehmigungsverfahren dient der repressiven Kontrolle.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht (§ 70 Abs. 1 S. 1 NBauO). Ist dies die Rechtsgrundlage für die erteilte Baugenehmigung?
Ja, in der Tat!
3. Mit der ihr erteilen Baugenehmigung darf J das dadurch genehmigte Haus so wie genehmigt errichten.
Ja!
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