Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Bauliche Anlage im Sinne der NBauO 2
Bauliche Anlage im Sinne der NBauO 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fahrradfan F möchte auf seinem Grundstück in der Innenstadt neben seinem freistehenden Haus eine kleine Fahrradgarage (4 m²) für sein Fahrrad errichten. Fs Nachbar, passionierter Autofan und Fahrradhasser, will das verhindern. Er meint, F bräuchte für die Garage ein Baugenehmigung.
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Einordnung des Falls
Bauliche Anlage im Sinne der NBauO 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die kleine Fahrradgarage, die F errichten möchte, ist eine bauliche Anlage im Sinne der NBauO. Sie kann damit Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens sein.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Errichtung einer baulichen Anlage bedarf stets einer Baugenehmigung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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