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Staatliches Informationshandeln II - Schutzerklärungen
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Kopftuch 1: Sachbearbeiterin in Behörde mit Auftreten nach Außen
Muslimin M arbeitet seit Jahren ohne negative Vorkommnisse als Sachbearbeiterin in der Verwaltung der hessischen Stadt S und tritt dabei nach außen auf. Nach einem Vorgesetztenwechsel beantragt sie, ihr Kopftuch weiterhin im Dienst tragen zu dürfen. Der Antrag wird mit Verweis auf § 45 des Hessischen Beamtengesetzes per Bescheid abgelehnt.