Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Staatliches Informationshandeln III: Staatliche Finanzierung
Staatliches Informationshandeln III: Staatliche Finanzierung
19. Februar 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (4.324 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufklärungsverein A leistet kritische Informationsarbeit zu sogenannten „neuen Religiösen Bewegungen“, darunter die Osho-Bewegung e.V. (O) und erhält dafür jährlich EUR 50.000 staatlicher Gelder. O sieht in der Finanzierung von A einen Eingriff in seine Glaubensfreiheit.
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Einordnung des Falls
Staatliches Informationshandeln III: Staatliche Finanzierung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O steht als juristischer Person kein Schutz durch die Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt die staatliche Finanzierung von A einen Eingriff in den Schutzbereich der Glaubensfreiheit der Osho-Bewegung dar?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
14.1.2025, 23:22:13
Ist die Finanzierung des Vereins noch unter den Begriff des schlichten Verwaltungshandelns zu fassen?
SM2206
6.2.2025, 04:39:55
"
Schlichtes Verwaltungshandeln" soll einfach zum Ausdruck bringen, dass der Staat nicht rechtsförmlich (Gesetz, Verwaltungsakt,
Urteilusw.), sondern durch
Realakthandelt. Der Begriff spielt eher im Verwaltungsrecht eine Rolle. Im Kontext des Grundrechtseingriffs ist entscheidend, dass es bei schlichtem Verwaltungshandeln in diesem Sinne an der Rechtsförmlichkeit als einem der Merkmale des klassischen
Eingriffsbegriffs fehlt. Ob Finanzierung eines Vereins durch
Realaktoder durch Rechtsakt erfolgt, hängt vom
Einzelfallab denke ich. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass zumindest die Auszahlung wohl eher
Realaktsein wird, irgendwo wird aber sicher auch ein Verwaltungsakt eine Rolle spielen. Leider bin ich im Verwaltungsrecht nicht mehr so ganz firm. Vielleicht konnte ich aber trotzdem helfen. LG