Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Staatliches Informationshandeln III: Staatliche Finanzierung
Staatliches Informationshandeln III: Staatliche Finanzierung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufklärungsverein A leistet kritische Informationsarbeit zu sogenannten „neuen Religiösen Bewegungen“, darunter die Osho-Bewegung e.V. (O) und erhält dafür jährlich EUR 50.000 staatlicher Gelder. O sieht in der Finanzierung von A einen Eingriff in seine Glaubensfreiheit.
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Einordnung des Falls
Staatliches Informationshandeln III: Staatliche Finanzierung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O steht als juristischer Person kein Schutz durch die Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt die staatliche Finanzierung von A einen Eingriff in den Schutzbereich der Glaubensfreiheit der Osho-Bewegung dar?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.