Schutzbereich Briefgeheimnis: Kontrollfall

13. Februar 2025

12 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Nachbar N ist unsterblich in Floristin F verliebt. Um Infos über F und mögliche Konkurrenten zu sammeln, schaut sich N täglich heimlich Fs Post an. Sicherheitshalber notiert N sich alle Absender und Sendedaten von Sendungen an F, um mögliche Konkurrenten frühzeitig auszuschalten: von handgeschriebenen Briefen, Postkarten und allgemeinen Postwurfsendungen.

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Einordnung des Falls

Schutzbereich Briefgeheimnis: Kontrollfall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Grundrechtsverpflichteter des Briefgeheimnisses aus Art. 10 GG ist der Staat. Privatperson N darf also die Post der F lesen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Art. 10 GG enthält das Briefgeheimnis, welches den Bürger vor dem staatlichen Zugriff und der Kenntnisnahme des Inhalts seiner Sendungen schützt. Da Post- und Kommunikationsunternehmen jedoch heute nicht mehr in staatlicher Hand sind, greift die in Art. 10 GG enthaltene Schutzverpflichtung des Staates, die diesen anhält durch den Erlass von Regelungen sicherzustellen, dass auch Private Art. 10 GG achten. Dieser Verpflichtung ist der Staat, etwa durch den Erlass des § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) nachgekommen. Grundrechtsverpflichteter des Briefgeheimnisses ist in erster Linie der Staat. Dieser muss jedoch aufgrund der Schutzverpflichtung des Art. 10 GG mithilfe von Regelungen sicherstellen, dass auch Private, wie Nachbar N, das Briefgeheimnis achten. N darf also nicht einfach so die Post der F lesen.
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2. Das Briefgeheimnis beginnt mit der schriftlichen Fixierung des Inhalts einer Sendung und endet mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger.

Nein, das trifft nicht zu!

Das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG beginnt mit Aufgabe der Sendung beim entsprechenden Beförderungsunternehmen und endet mit der Ankunft beim Empfänger. Diese zeitliche Eingrenzung fokussiert den Schutz durch das Briefgeheimnis auf den Zeitraum, in dem die Sendung besonders gefährdet für unberechtigte Zugriffe ist.

3. Sowohl das Notieren von Absender und Sendungsdaten der Briefe, Postkarten als auch der Postwurfsendungen an F durch N fällt in den Schutzbereich des Briefgeheimnisses.

Nein!

Das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG schützt den Bürger vor Zugriffen der öffentlichen Gewalt auf den Die an F versendeten Briefe und Postkarten fallen als privat und individuell schriftliche Mitteilungen in den Schutzbereich des Briefgeheimnisses (Art. 10 GG). Geschützt ist nicht nur der Inhalt der Sendungen, sondern auch Informationen zu Beförderungsweg und Absender. Bei der Postwurfsendung handelt es sich jedoch um eine Sendung, die in Massen an eine unbestimmte Anzahl von Haushalten und damit nicht individuell verschickt wird. Sie fällt daher nicht in den Schutzbereich des Briefgeheimnisses (Art. 10 GG). Auch nicht geschützt werden etwa unternehmerische Infoblätter, die keine persönlichen Informationen, sondern vielmehr allgemein zugängliche Werbung enthalten.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Major Tom(as)

Major Tom(as)

25.10.2024, 16:05:13

Hallo liebes Jurafuchs-Team, Danke für den Fall! Mir ist es persönlich beim Lesen etwas schwergefallen, die letzte Frage so verstehen, wie sie gemeint war. Eventuell könnte man die Satzstellung insoweit ändern, dass das "sowohl als auch" bzgl der verschiedenen "Sendungen" vor deren Aufzählung steht? Dann wäre klarer, zwischen was abgegrenzt wird. So dachte ich, euch wäre grammatisch ein Fehler unterlaufen, die

Aussage

sei jedoch, dass N zwei verschiedene Tätigkeiten vornahm: "Sowohl das Notieren (...) als auch der Sendungseinwurf" Ist natürlich nur eine Kleinigkeit :) Danke euch weiterhin für alles

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

25.10.2024, 16:09:45

Hallo Username Sign-In, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

AME

Amelie7

7.11.2024, 17:24:25

In der letzten Aufgabe ist der Satz unter Maßstab nicht vollständig :)

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

15.11.2024, 17:41:32

Hallo Amelie7, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

Sege

Sege

17.1.2025, 20:17:17

Das Feld beim Maßstab ist bei der letzten Frage nicht fertig ausgefüllt. Also der Satz hört einfach in der Mitte auf.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

20.1.2025, 17:24:32

Hallo Sege, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


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