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Schutzbereich Postgeheimnis: Grundfall
Sachverhalt
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Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis: Grundfall
A ist radikaler Anarchist und lehnt jede Art von Ordnung und politischem System ab. Der BND vermutet eine Radikalisierung des A und überwacht daher laufend seine E-Mails sowie seine Telefonkommunikation. Nachdem Hinweise gesammelt werden konnten, wird As Handy beschlagnahmt.
Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis: Kontrollfall
Clan-Mitglied C ist schon länger auf dem Radar der Ermittlungsbehörden. Nun liegt gegen ihn der Verdacht vor, eine kriminelle Handelsplattform im Internet zu betreiben. Daher fordern die Ermittler eine Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) von Cs Computer an, auf den alle Clan-Mitglieder Zugriff haben und von dem C regelmäßig Rundmails verschickt. Auch identifizieren sie Cs Handynummer.