Öffentliches Recht

Grundrechte

Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)

Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis: Grundfall

Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis: Grundfall

21. August 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

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A ist radikaler Anarchist und lehnt jede Art von Ordnung und politischem System ab. Der BND vermutet eine Radikalisierung des A und überwacht daher laufend seine E-Mails sowie seine Telefonkommunikation. Nachdem Hinweise gesammelt werden konnten, wird As Handy beschlagnahmt.

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