Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Eingriff in die freie Wahl des Arbeitsplatzes
Eingriff in die freie Wahl des Arbeitsplatzes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Duale Studentin D steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Nach einem Semester merkt sie, dass sie den Studienteil hasst. Wenn sie abbricht, muss sie die Ausbildungskosten erstatten, um einen neuen Beruf wählen zu dürfen. Das kann sie sich nicht leisten.
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Einordnung des Falls
Eingriff in die freie Wahl des Arbeitsplatzes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Berufswahl und Berufsausübung fallen gleichermaßen in den einheitlichen Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Eingriff in die Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) liegt nur vor, wenn der Staat den Einzelnen zur Annahme einer Arbeit zwingt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Zur Bestimmung eines Eingriffs in die Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) wird an objektive und subjektive Voraussetzungen angeknüpft.
Ja!
4. Die D treffende Pflicht, zur Beendigung ihres dualen Studiums ihre Ausbildungskosten zurückzahlen zu müssen, stellt eine objektive Voraussetzung zur Bestimmung des Eingriffs dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
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