Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Umfang des Gesetzesvorbehaltes: Kontrollkarte
Umfang des Gesetzesvorbehaltes: Kontrollkarte
20. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Das Innenministerium des Landes L bestimmt per Rechtsverordnung, dass Polizistinnen und Polizisten ab einer Mindestgröße von 1,65 cm verbeamtet werden können. Die 1,64 cm große Polizistin P meint, dafür brauche es ein formelles Gesetz. Ein solches existiert nicht.
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Einordnung des Falls
Umfang des Gesetzesvorbehaltes: Kontrollkarte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) unterliegt einem einfachen Gesetzesvorbehalt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als einfaches Gesetz im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG gelten sowohl formelle als auch materielle Gesetze.
Ja, in der Tat!
3. Zwar kann die Berufsfreiheit durch die Exekutive per materiellem Gesetz eingeschränkt werden. Alle wesentlichen Voraussetzungen müssen jedoch im zugrundeliegenden formellen Gesetz geregelt sein.
Ja!
4. Die Festlegung einer Mindestgröße zur Verbeamtung durch Land L ist für die Berufsfreiheit wesentlich und bedarf daher einer formellen Gesetzesgrundlage.
Genau, so ist das!
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