Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Außerdienstliche Kenntniserlangung von Straftaten
Außerdienstliche Kenntniserlangung von Straftaten
24. Januar 2025
5,0 ★ (3.029 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Staatsanwältin S ist erschöpft auf dem Weg in den Feierabend. In der U-Bahn-Station sieht sie, wie jemand einen Mann ausraubt (§ 249 StGB). S findet, sie müsse jetzt nicht auch noch ihre Freizeit der Strafverfolgung opfern. Ohne etwas zu unternehmen, fährt S nach Hause.
Diesen Fall lösen 82,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Außerdienstliche Kenntniserlangung von Straftaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Als Staatsanwältin ist S Amtsträgerin und zur Mitwirkung an der Strafverfolgung berufen (§ 258a StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S hat im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis von dem Raub erlangt.
Nein!
3. Nach h.M. trifft Staatsanwälte ausschließlich bei dienstlich erlangter Kenntnisnahme von Straftaten eine Verfolgungspflicht.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Auch bei Amtsträgern muss der verfassungsrechtlich garantierte private Freiraum geschützt werden. Das spricht gegen eine Verfolgungspflicht bei Straftaten, von denen außerdienstlich Kenntnis erlangt wird.
Ja, in der Tat!
5. Kommt für S noch eine Strafbarkeit wegen anderer Delikte in Betracht?
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!