Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Der öffentlich-rechtliche Vertrag

Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist

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Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist

3. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.

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