Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist
Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist
3. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.
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Einordnung des Falls
Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verwaltungsakt ist bereits formell rechtswidrig.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Genehmigung verstößt inhaltlich gegen geltendes Recht und ist damit materiell rechtswidrig.
Ja, in der Tat!
3. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist immer unwirksam.
Nein!
4. Die Gaststättenerlaubnis ist schon aufgrund der speziellen Gründe des § 44 Abs. 2 VwVfG nichtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Es liegt kein schwerwiegender, offensichtlicher Rechtsverstoß im Sinne von § 44 Abs. 1 VwVfG vor. Die rechtswidrige Erlaubnis ist wirksam.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Burumar🐸
12.1.2024, 10:45:41
Der Fall gehört nicht zum ÖR-Vertrag

Nora Mommsen
1.3.2024, 13:27:55
Hallo Burumar, danke für das Feedback! Du hast absolut richtig festgestellt, dass dieser Fall von einem VA handelt. Die Einbindung der Aufgabe in das Kapitel hat didaktische Gründe. Wir möchten der Frage der Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorweg nochmal die Rechtsfolgen der
Rechtswidrigkeiteines VA gegenüberstellen sowie die Anforderungen an die Nichtigkeit eines solchen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team