Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Nichtigkeit Fall 6: § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG: Kopplungsverbot
Nichtigkeit Fall 6: § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG: Kopplungsverbot
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kirmesmeister K möchte in der Gemeinde G ein Karussel betreiben. G sagt die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis zu, K verpflichtet sich im Gegenzug, die Anschaffung eines neuen Linienbusses für G zu finanzieren.
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Einordnung des Falls
Nichtigkeit Fall 6: § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG: Kopplungsverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K und G haben einen subordinationsrechtlichen Austauschvertrag geschlossen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 56 Abs. 1 VwVfG liegen vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ein Verstoß gegen § 56 Abs. 1 S. 1 VwVfG führt nie zur Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juraluchs
13.1.2023, 22:20:23
Die Norm in der Frage scheint nicht zu passen.
Nora Mommsen
25.1.2023, 14:40:14
Hallo Juraluchs, danke dir. Den Tippfehler haben wir ausgebessert :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Johannes Nebe
11.9.2023, 07:30:51
Die letzte Frage bezieht sich nun auf § 56 Abs. 1 S. 1 VwVfG. Da bin ich verwirrt, denn § 59 Abs. 2 Nr. 4 verweist doch auf § 56 Abs. 1 S. 2 VwVfG.
finnjh
27.5.2024, 09:50:07
Um hier nochmal Schwung reinzubringen: Das Kopplungsverbot ist in § 56 I 2 VwVfG normiert, hierauf bezieht sich auch die in der Antwort gegebene Begründung. Meines Erachtens nach müsste die Frage sich deswegen auch darauf beziehen, dass ein Verstoß gegen § 56 I 2 VwVfG (und nicht Satz 1) stets zur Nichtigkeit führt. Nach Kopp/Ramsauer, § 59 Rn. 28a umfasst § 59 II Nr. 4 VwVfG über das Koppelungsverbot hinaus alle in § 56 genannten Erfordernisse. Dann könnte man hier in der Frage die Angabe des Satzes auch gänzlich weglassen. Mit der spezifischen Angabe von Satz 1 ist die Frage so aber aus meiner Sicht irreführend. LG
juramaus1
9.11.2024, 17:42:03
Ist der Zweck der Gegenleistung die Anschaffung eines neuen Linienbusses?
Leo Lee
10.11.2024, 05:58:44
Hallo juramaus1, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Genauso ist es! Der hiesige Zweck, der im Vertrag vereinbart wurde, ist die Anschaffung eines neuen Linienbusses für die Gemeinde :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo