Der öffentlich-rechtliche Vertrag: 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Der öffentlich-rechtliche Vertrag für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Abgrenzung öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Vertrag (Gegenstandstheorie)

A baut eine große Gartenlaube ohne die erforderliche Baugenehmigung. Baubehörde B verabredet mit A, dass B von dem Erlass einer Beseitigungsverfügung absehen wird; A erklärt sich im Gegenzug bereit, die Gartenlaube so umzubauen, dass ein größerer Abstand zum Nachbargrundstück besteht.

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Nichtigkeit Fall 4a: § 59 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG

Die örtlich unzuständige Behörde B schließt mit L einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet. L und B wissen, dass B unzuständig ist und nicht von der zuständigen Behörde ermächtigt wurde.

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Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist

Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.

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Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG

Behörde B schließt mit L einen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet, wenn L die Erschließungskosten für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet übernimmt. Das Baugebiet liegt im Bezirk der Behörde C, die B nicht zum Vertragsschluss ermächtigt hat.

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Grundfall Vergleichsvertrag

Baubehörde B verweigert den von Ahmed (A) beantragten Erlass einer Baugenehmigung für ein dreistöckiges Haus. A klagt auf Erteilung der begehrten Genehmigung. B und A vereinbaren vor Gericht, dass B eine Baugenehmigung für ein einstöckiges Haus erteilen wird und der Rechtsstreit damit beendet werden soll.

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Abwicklung wirksamer Verträge

Toni (T) hat mit Behörde B einen wirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Danach soll T einen weiteren Standort ihres Unternehmens eröffnen, um Arbeitsplätze zu schaffen. Als T dies nicht tut, fordert B sie per Verwaltungsakt auf, dieser Verpflichtung nachzukommen.

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Grundfall Austauschvertrag

Behörde B verpflichtet sich gegenüber Rosalie (R) zum Erlass einer Gaststättenerlaubnis. R verpflichtet sich dafür, die in den den Räumlichkeiten der Gaststätte vorhandenen Toilettenräume barrierefrei zu gestalten.

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Subordinationsrechtliche und koordinationsrechtliche Verträge

Behörde B verpflichtet sich vertraglich gegenüber Unternehmerin U, ihr eine Baugenehmigung für eine neue Fabrik zu erteilen, wenn U drei Ausbildungsplätze pro Jahr in ihrem Unternehmen schafft.

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Grundfall: Eine Behörde schließt einen Vertrag

Behörde B schließt mit Unternehmerin U einen Vertrag. B verpflichtet sich, der U Subventionen zu zahlen. Im Gegenzug stimmt U zu, die nächsten zwei Jahre keine Arbeitnehmer zu entlassen.