Sicherungsverfügung (Beispielsfall)

15. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Heinz (H) hat Anneliese (A) sein geliebtes Fahrrad geliehen. Da A das Rad nach Ende der Leihzeit nicht an H herausgegeben hat, will H seinen Herausgabeanspruch aus § 604 Abs. 1 BGB gerichtlich geltend machen. H erfährt, dass A plant, das Rad an den gutgläubigen G zu veräußern.

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