Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung, wenn Forderung nicht besteht?
Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung, wenn Forderung nicht besteht?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück, ohne ihn notariell beurkunden zu lassen. V bewilligt K zudem eine Vormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Ks Freundin zweifelt daran, dass K die Vormerkung erworben hat. K ist verwirrt.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung, wenn Forderung nicht besteht?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Ersterwerb einer Vormerkung (§§ 883 ff. BGB) setzt zunächst das Bestehen eines sicherungsfähigen Anspruchs voraus.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kaufvertrag zwischen K und V ist nichtig. Hat K einen (wirksamen) sicherungsfähigen Anspruch gegen V?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Vorschriften der §§ 893 Alt. 2 (analog), 892 BGB sind nur hinsichtlich der Berechtigung des Bestellers der Vormerkung anwendbar. Hat K also die Vormerkung erworben, wenn er gutgläubig hinsichtlich des Bestehens der Forderung war?
Nein, das trifft nicht zu!
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