Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Gutgläubiger Zweiterwerb - Unwirksam bestellte Vormerkung (fehlende Bewilligung, fehlende Berechtigung)
Gutgläubiger Zweiterwerb - Unwirksam bestellte Vormerkung (fehlende Bewilligung, fehlende Berechtigung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V einigten sich über einen Grundstückskauf. Zugunsten des K wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen. K wusste von Anfang an, dass V nicht Eigentümer des Grundstücks war, sondern E. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Zweiterwerb - Unwirksam bestellte Vormerkung (fehlende Bewilligung, fehlende Berechtigung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgrund der strengen Akzessorietät der Vormerkung wird diese durch Abtretung der gesicherten Forderung übertragen (§§ 398, 401 Abs. 1 BGB analog).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K selbst konnte mangels Gutgläubigkeit nicht gemäß §§ 883, 885, 893 Alt. 2 (analog), 892 BGB vom Nichtberechtigten V eine Vormerkung erwerben. Bestand daher eine wirksame Vormerkung, die K auf G übertragen konnte?
Nein!
3. G konnte keine wirksame Vormerkung nach §§ 398, 401 Abs. 1 BGB analog von K erhalten. Könnte aber ein gutgläubiger Vormerkungserwerb des G in Betracht kommen?
Genau, so ist das!
4. Hier besteht die zu sichernde Forderung tatsächlich. Hat G daher nach dem BGH die Vormerkung mit der Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruchs gutgläubig erworben (§§ 398, 401 BGB analog, § 892 BGB analog)?
Ja, in der Tat!
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