Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Widerspruchsbefugnis: § 42 Abs. 2 VwGO analog? (Anfechtungswiderspruch)
Widerspruchsbefugnis: § 42 Abs. 2 VwGO analog? (Anfechtungswiderspruch)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ken (K) hat von Behörde B eine Abrissverfügung für sein Mojo Dojo Casa House erhalten. Ks Freundin F, die gerade aus einer anderen Stadt zu Besuch ist, ist hierüber empört und legt in eigenem Namen Widerspruch gegen die Verfügung ein.
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Einordnung des Falls
Widerspruchsbefugnis: § 42 Abs. 2 VwGO analog? (Anfechtungswiderspruch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zunächst ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (§ 40 Abs. 1 VwGO) und der Anfechtungswiderspruch (§ 68 Abs. 1 S. 1 VwGO ) statthaft.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Anfechtungsklage ist nur zulässig, wenn die Klägerin klagebefugt ist (§ 42 Abs. 2 VwGO). Ist § 42 Abs. 2 VwGO auch auf das Widerspruchsverfahren direkt anwendbar?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Vorverfahren dient auch der Zweckmäßigkeitskontrolle (§ 68 Abs. 1 S. 1 VwGO). Kann sich eine Klagebefugnis auch daraus ergeben, dass der angegriffene Verwaltungsakt möglicherweise unzweckmäßig ist?
Ja, in der Tat!
4. Adressat der Abrissverfügung und damit widerspruchsbefugt ist K. Ist auch F widerspruchsbefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)?
Nein!
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