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Überblick: Formelle Rechtmäßigkeit der reformatio in peius
Lawra (L) hat in einem Lehrbuch gelesen, dass bei der Prüfung der reformatio in peius zwischen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit unterschieden werden muss. Sie fragt sich, welche Prüfungspunkte sie bei der Zulässigkeit beachte muss.
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Die reformatio in peius in der Klausur: Begründetheitsprüfung
Nach einer kurzen Kaffeepause geht es weiter im Programm: Tutorin T erklärt, wie sich die reformatio in peius auf die Prüfung der Begründetheit einer Anfechtungsklage auswirkt.
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Die reformatio in peius in der Klausur: Zulässigkeitsprüfung
Professor P spricht in seiner Vorlesung so trocken und theoretisch über die reformatio in peius, dass Lawra fast einschläft. Zum Glück bringt Tutorin T wieder Schwung in das Thema. T zeigt L, wie sich die reformatio in peius auf die Prüfung der Zulässigkeit einer Klage auswirkt.
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Vorverfahren Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO): Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der Widerspruchsbehörde
A wird am 01.08. ein belastender Verwaltungsakt des Ordnungsamts bekannt gegeben. Gegen diesen legt A bei der zuständigen Widerspruchsbehörde am 01.09. Widerspruch ein. Diese meint, nur die Erlassbehörde sei zuständig, und weist den Widerspruch als unzulässig ab. A legt am 02.09. Widerspruch beim Ordnungsamt ein.
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Grundfall: Frist zur Einlegung des Widerspruchs (§ 70 VwGO)
S bietet sein Sonnenstudio vorschriftswidrig auch Minderjährigen an. Da S wiederholt aufgefallen ist, erhält S am 01.03. von der Behörde B ein Schreiben (das mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist), in dem B den Betrieb untersagt (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). S will sich wehren und legt am 02.04. bei B Widerspruch ein.
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Form: Bezeichnung des Widerspruchs
Verschwörungstheoretiker R versucht auf dem Markt der Gemeinde G häufig Leute von seinen kruden Ideen zu überzeugen, was die Bürger verunsichert. G erteilt R ein Aufenthaltsverbot. Dagegen schreibt R einen Brief mit der Überschrift „Beschwerde“ an G. R unterschreibt den Brief.
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Einstiegsfall: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs (Verpflichtungswiderspruch)
Lawra (L) hat beim zuständigen Amt „BAföG“ beantragt, um ihr Studium finanzieren zu können. Behörde B lehnt den Antrag ab. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: „Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.“ L fragt sich, unter welchen Voraussetzungen ihr Widerspruch erfolgreich wäre.
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Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens 3: Devolutiveffekt
Die Gemeinde A erlässt als zuständige Baurechtsbehörde eine weitere Abrissverfügung gegen Prinzessin P, weil Ps Wochenendhaus rechtswidrig ist. P erhebt Widerspruch gegen die Abrissverfügung. A hält den Widerspruch für unbegründet. Behörde B ist die nächsthöhere Baubehörde.
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Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens: Ausgangsbehörde hilft ab
Die Gemeinde G in NRW erlässt als zuständige Baubehörde gegen Prinzessin P eine Verfügung, ihr Schloss abzureißen (§ 82 Abs. 1 S. 1 BauO NRW). Das Schloss ist jedoch baurechtsmäßig, die Abrissverfügung ist rechtswidrig. P ist empört und erhebt Widerspruch bei G.
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Einführungsfall: Was ist das Widerspruchsverfahren?
Lawra (L) hat beim zuständigen Amt „BAföG“ beantragt, um ihr Studium finanzieren zu können. Behörde B lehnt den Antrag ab. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: „Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.“ L fragt sich, was das bedeutet und was ihr das bringen würde.