Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Klagefrist (§ 74 VwGO): Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Jahresfrist
Klagefrist (§ 74 VwGO): Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Jahresfrist
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
W wird aufgefordert, seine Gaststätte zu schließen. Seinem Widerspruch hilft die Widerspruchsbehörde nicht ab. Sie stellt ihm den Widerspruchsbescheid zu. In der Rechtsbehelfsbelehrung ist angegeben, W könne gegen diesen Bescheid „innerhalb von vier Wochen schriftlich Klage erheben“. W reicht drei Monate später Klage ein.
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Einordnung des Falls
Klagefrist (§ 74 VwGO): Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Jahresfrist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klagefrist richtet sich nach § 74 Abs. 1 S. 1 VwGO.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da W erst drei Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage erhoben hat, ist die Klage verfristet und damit unzulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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