Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Ausnahmsweise Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung
Ausnahmsweise Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf dem Hof der L steht eine alte Scheune, die mehr und mehr zerfällt, wobei auch immer wieder Bauteile auf den angrenzenden Fußweg stürzen. Behörde B erlässt eine sofort vollziehbarer Beseitigungsverfügung unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro. Der Abriss durch eine Firma würde 15.000 Euro kosten. L steht kurz vor der Privatinsolvenz.
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Einordnung des Falls
Ausnahmsweise Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Zwangsgeld kommt vor allem als Zwangsmittel zur Durchsetzung einer unvertretbaren Handlung in Betracht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch zur Durchsetzung von vertretbaren Handlungen greift die Behörde in der Regel auf das Zwangsmittel des Zwangsgeldes zurück.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. In manchen Fällen kommt auch bei vertretbaren Handlungen das Zwangsgeld als Zwangsmittel in Betracht.
Ja, in der Tat!
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