Fälle mit über 50% Beherrschung (FRAPORT)
3. November 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Aktivistin A lässt keine Aktion aus, um sich für die Aufnahme von Geflüchteten einzusetzen. Daher blockiert sie alleine eine Flugbahn des F-Flughafens, der von der FRAPORT AG betrieben wird. Diese befindet sich zu 52% in staatlicher Hand. Daraufhin erhält A ein Hausverbot für das Flughafengelände.
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