Fälle mit über 50% Beherrschung (FRAPORT)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aktivistin A lässt keine Aktion aus, um sich für die Aufnahme von Geflüchteten einzusetzen. Daher blockiert sie alleine eine Flugbahn des F-Flughafens, der von der FRAPORT AG betrieben wird. Diese befindet sich zu 52% in staatlicher Hand. Daraufhin erhält A ein Hausverbot für das Flughafengelände.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fälle mit über 50% Beherrschung (FRAPORT)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Demonstration der A für die Aufnahme von Geflüchteten ist vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) erfasst.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei ihrer Aktion verwendete A unter anderem ein Plakat, auf dem sie die Abschiebungen von Geflüchteten mit Hilfe des Flughafens kritisierte. Ist der Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG) ist eröffnet?
Ja!
3. A kann sich wegen des Hausverbots gegenüber der FRAPORT AG auf ihre Grundrechte berufen, da diese mehrheitlich in staatlicher Hand liegt.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!