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Politische Parteien
Kein Verlust der Eigenschaft als Partei wegen Beschränkung auf Landtagswahlen
Kein Verlust der Eigenschaft als Partei wegen Beschränkung auf Landtagswahlen
13. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) vertritt die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein. Er nahm früher an Bundestagswahlen teil und war kurzzeitig vertreten, ist heute jedoch nur im Landtag mit zwei Abgeordneten sowie in mehreren kommunalen Vertretungen aktiv.
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Einordnung des Falls
Kein Verlust der Eigenschaft als Partei wegen Beschränkung auf Landtagswahlen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die frühere Organisation des SSW lässt darauf schließen, dass dieser ernsthafte politische Ziele verfolgt. War der SSW zu der Zeit als er an den Bundestagswahlen teilgenommen hat, eine Partei im Sinne des § 2 Abs. 1 PartG?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Vereinigung kann ihren Status als politische Partei verlieren, wenn sie nicht (mehr) alle Merkmale aus § 2 Abs. 1 PartG erfüllt (vgl. auch § 2 Abs. 2 PartG).
Ja!
3. Der SSW nimmt nicht – wie früher – an Bundestagswahlen teilt. Verliert die Vereinigung allein aus diesem Grund ihren Status aus § 2 Abs. 1 PartG?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Erfüllt der SSW also (weiterhin) die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 PartG?
Ja, in der Tat!
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