Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Politische Parteien
Verlust der Eigenschaft als Partei, weil nur noch auf kommunaler Ebene tätig
Verlust der Eigenschaft als Partei, weil nur noch auf kommunaler Ebene tätig
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die „Schildkrötenpartei“ (SP) nahm 2009 und 2013 an den Bundestagswahlen teil und setzte sich für entschleunigtes Leben ein. Nach schlechten Wahlergebnissen zog sie sich in ihre „Panzer“ zurück und konzentrierte sich ausschließlich auf kommunale Tierschutzprojekte.
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Einordnung des Falls
Verlust der Eigenschaft als Partei, weil nur noch auf kommunaler Ebene tätig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zum Zeitpunkt der Teilnahme an den Bundestagswahlen verfolgte die SP ernsthaft das Ziel der dauerhaften Einflussnahme. Erfüllte sie die Kriterien des § 2 Abs. 1 PartG?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mittlerweile konzentriert sich die SP ausschließlich auf die kommunale Ebene. Erfüllt sie damit das Kriterium, politischen Einfluss auf Bundes- oder Landesebene nehmen zu wollen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. § 2 Abs. 2 PartG besagt, dass eine Partei ihren Status verliert, wenn sie länger als sechs Jahre nicht an Bundes- oder Landtagswahlen teilnimmt. Hat die SP dies seit 2013 überschritten?
Ja, in der Tat!
4. Kann eine Partei, die ihren Status nach § 2 Abs. 2 PartG verloren hat, diesen grundsätzlich zurückerlangen?
Ja!
Fundstellen
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