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Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz
Sachverhalt
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Juristische Person von ausländischem Staat beherrscht (s. Atomausstieg)
Der Gesetzgeber beschließt in einem „Ausstiegsgesetz“ feste Abschalttermine für alle deutschen Atomkraftwerke. Die V-GmbH, die sich zu 100 % im Eigentum des schwedischen Staates befindet, betreibt in Deutschland Atomkraftwerke und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.