Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz
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Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz
22. März 2026
15 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gemeinde G ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Gemeindegrenze, welches sie zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Direkt an dieser Grenze errichtet nun die Nachbargemeinde N eine Müllverbrennungsanlage. G findet, dass das ihr nach Art. 14 GG geschütztes Eigentum verletze.
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