Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz
Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gemeinde G ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Gemeindegrenze, welches sie zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Direkt an dieser Grenze errichtet nun die Nachbargemeinde N eine Müllverbrennungsanlage. G findet, dass das ihr nach Art. 14 GG geschütztes Eigentum verletze.
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Einordnung des Falls
Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Können sich deutsche juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich auf Grundrechte berufen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gemeinde G kann sich aber auf ihr Eigentumsrecht berufen, wenn sie bei der Verpachtung nicht in Erfüllung öffentlicher Aufgaben handelt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.