Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)

Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz

Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz

15. August 2025

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Gemeinde G ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Gemeindegrenze, welches sie zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Direkt an dieser Grenze errichtet nun die Nachbargemeinde N eine Müllverbrennungsanlage. G findet, dass das ihr nach Art. 14 GG geschütztes Eigentum verletze. ‌

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