Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Abwesenheit des Verteidigers - Grundfall
Abwesenheit des Verteidigers - Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) vor dem Schöffengericht angeklagt. Zu Verhandlungsbeginn fragt der Vorsitzende A, ob er einen Pflichtverteidiger wolle. A verneint. Er könne sich gegen die „läppischen Vorwürfe” auch selbst verteidigen. Ohne Verteidiger wird A verurteilt.
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Einordnung des Falls
Abwesenheit des Verteidigers - Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Urteil ist rechtsfehlerhaft, wenn in Abwesenheit eines Verteidigers verhandelt wurde, obwohl dessen Anwesenheit vorgeschrieben war (§§ 140, 338 Nr. 5 StPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, bestimmt sich nach § 141 StPO.
Nein!
3. Lag hier ein Fall notwendiger Verteidigung vor (§ 140 StPO)?
Genau, so ist das!
4. Da A hier wirksam auf die Bestellung eines Verteidigers verzichtet hat, ist dieser Verfahrensverstoß aber geheilt.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Es wird vermutet, dass das Urteil auf der Abwesenheit des Verteidigers beruht (§ 338 Nr. 5 StPO).
Ja!
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