Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat E auf Zahlung von €800 verklagt. Noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung beantragt er einen Beklagtenwechsel. Statt E soll F Beklagter sein. E ist damit nicht einverstanden, F jedoch schon. Bezüglich Es Kosten ergeht ein Kostenbeschluss. F wird antragsgemäß verurteilt.
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Einordnung des Falls
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Rubrum sind E und F als Beklagte aufzuführen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Hauptsachetenor lautet: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger €800 zu zahlen.“
Ja!
3. Die Kostenentscheidung lautet: „Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.“
Genau, so ist das!
4. Das Urteil ist für K nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Der alte Beklagte wird im Tatbestand nicht mehr erwähnt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sustainable Finance
2.6.2024, 23:28:13
Hi 🙋🏻♂️ handelt es sich bei dem Sachverhalt hier um eine Konstellation, mit der man in einer Klausur rechnen muss? Dass sozusagen als Leistung abgefragt wird zu erkennen, dass der ursprüngliche Beklagte in der Akte bereits umfänglich abgefrühstückt wird, weshalb zu diesem in der Lösung kein Wort zu verlieren ist? lg ☺️