Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden
17. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K hat E auf Zahlung von €800 verklagt. Noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung beantragt er einen Beklagtenwechsel. Statt E soll F Beklagter sein. E ist damit nicht einverstanden, F jedoch schon. Bezüglich Es Kosten ergeht ein Kostenbeschluss. F wird antragsgemäß verurteilt.
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Einordnung des Falls
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Rubrum sind E und F als Beklagte aufzuführen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Hauptsachetenor lautet: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger €800 zu zahlen.“
Ja!
3. Die Kostenentscheidung lautet: „Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.“
Genau, so ist das!
4. Das Urteil ist für K nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Der alte Beklagte wird im Tatbestand nicht mehr erwähnt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sustainable Finance
2.6.2024, 23:28:13
Hi 🙋🏻♂️ handelt es sich bei dem Sachverhalt hier um eine Konstellation, mit der man in einer Klausur rechnen muss? Dass sozusagen als Leistung abgefragt wird zu erkennen, dass der ursprüngliche Beklagte in der Akte bereits umfänglich abgefrühstückt wird, weshalb zu diesem in der Lösung kein Wort zu verlieren ist? lg ☺️

Wendelin Neubert
25.3.2025, 17:18:05
Hallo @[Sustainable Finance](6321), in der Tat kann eine solche Konstellation in einer Klausur drankommen. Diese Konstellation erhöht den Schwierigkeitsgrad. Und genauso wie in dem Fall dargestellt musst Du dann erkennen, dass Du über den ursprünglichen Beklagten kein Wort verlieren darfst. Dass diese Konstellation in einer Klausur abgefragt ist, ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich, weil es schwer ist für den Korrektor nachzuvollziehen, ob Du den ursprünglichen Beklagten nur weggelassen hast, weil Du die rechtlich richtige Lösung kennst oder weil Du einfach nicht wusstest, wie Du mit ihm umgehen solltest, und ihn deshalb schlichtweg unterschlagen hast. Das macht eine differenzierte Bewertung in dieser Hinsicht schwierig. Aber uns geht es hier darum, die verschiedenen Konstellationen und ihre Auswirkungen auf die Klausur systematisch darzustellen. Überdies ist es gut möglich, dass ein prozessrechtlich versierter Prüfer eine solche Konstellation in der mündlichen Prüfung abfragt. Hoffe das hilft! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team