Klageänderung: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Klageänderung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der §§ 263, 267 ZPO analog und/oder § 269 Abs. 1 ZPO, Beispiel Beklagtenwechsel

A und B schulden K aus unterschiedlichen Gründen Geld. K klagt nur gegen A, da er nur A für zahlungsfähig hält. Erst nach Beginn der mündlichen Verhandlung erfährt er, dass nur B Geld hat. Darum erklärt er, den Beklagten austauschen zu wollen. Weder A, noch B sind damit einverstanden. ‌

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Wann ist § 264 Nr. 3 ZPO anwendbar, obwohl die Veränderung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist?

Vermieter K klagt gegen B auf Herausgabe des Fahrrads nach Ende des Mietvertrags. Noch vor Zustellung der Klageschrift bei B wird das Fahrrad durch einen schweren Unfall zerstört. K weiß von dem Unfall nichts und hätte es auch nicht wissen müssen. Kann K seine Herausgabeklage nach § 264 Nr. 3 ZPO in eine Schadensersatzklage umstellen?

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tenor teilweise Rücknahme - vorläufige Vollstreckbarkeit

K klagt gegen B auf €8.000. In der Zeit zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit zahlt B €4.000, woraufhin K die Klage in dieser Höhe zurücknimmt. Die Klage ist begründet. Auch hinsichtlich des zurückgenommenen Teils hätte K gewonnen.

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

teilweiser Wegfall des Klageanlasses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit

K klagt gegen B zu Recht auf Zahlung von €8.000. Nach Einreichung, aber vor Zustellung der Klage, zahlt B €2.000 an K. K nimmt daraufhin die Klage in Höhe des gezahlten Betrages zurück und beantragt, B die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Beschränkung des Klageantrags, § 264 Nr. 2 ZPO

K begehrt Übereignung des €500 teuren Mofas, das bislang nicht bezahlt wurde. Nach Klagezustellung wird das Mofa gestohlen. K verlangt nunmehr von B €100 Schadensersatz, da K das Mofa für €600 an D weiterverkauft hätte. Im Übrigen erklärt K die Hauptsache für erledigt. B widerspricht beidem.