Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Rubrumsberichtigung / Zustimmung des alten Beklagten?
Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Rubrumsberichtigung / Zustimmung des alten Beklagten?
25. Mai 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S wurde von M mit dem Auto angefahren und erhebt Schadensersatzklage gegen M und gegen G, den er für den Halter des Fahrzeugs hält. Er bemerkt erst danach, dass er Ms Nachnamen in der Klage falsch geschrieben hat und, dass nicht G, sondern H der Halter ist. Er möchte die Klage entsprechend ändern.
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Einordnung des Falls
Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Rubrumsberichtigung / Zustimmung des alten Beklagten?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Berichtigung von Ms Nachnamen stellt eine Parteiänderung dar.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Umstellung der Klage auf den Beklagten H anstelle des Beklagten G stellt eine Parteiänderung dar.
Genau, so ist das!
3. H muss dem gewillkürten Beklagtenwechsel zustimmen oder das Gericht muss ihn für sachdienlich halten (§§ 263, 267 ZPO analog).
Ja, in der Tat!
4. Es bedarf niemals der Zustimmung des alten Beklagten zu einem Beklagtenwechsel.
Nein!
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