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Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Berichtigung des Rubrums und Zustimmung des alten Beklagten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Rubrumsberichtigung – Verortung in der Klausur
K möchte die B-GmbH verklagen, weil diese ihre vertragliche Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt hat. In seiner Klageschrift gibt er zwar die korrekte Adresse der B-GmbH an, benennt sie jedoch als B-OHG. Eine B-OHG existiert nicht. K möchte dies nun berichtigen lassen.

Rechtsfolgen beim nicht sachdienlichen Beklagtenwechsel nach Beginn der mündlichen Verhandlung
A und B schulden K aus unterschiedlichen Gründen Geld. K klagt nur gegen A, da er nur A für zahlungsfähig hält. Erst nach Beginn der mündlichen Verhandlung erfährt er, dass nur B Geld hat. Darum erklärt er, den Beklagten austauschen zu wollen. Weder A, noch B sind damit einverstanden.