Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Fälle mit öffentlichen Unternehmen 100% Beherrschung
Fälle mit öffentlichen Unternehmen 100% Beherrschung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in K-Stadt wird von der K-Bahn GmbH betrieben. Deren Gesellschaftsanteile liegen zu 100% in der Hand von K-Stadt. Weil die Bundesregierung Zuschüsse zum ÖPNV kürzt, gerät die K-Bahn GmbH in finanzielle Schieflage. Sie will gegen die Kürzung vorgehen und beruft sich dafür auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).
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Einordnung des Falls
Fälle mit öffentlichen Unternehmen 100% Beherrschung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die K-Bahn GmbH ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die K-Bahn GmbH kann sich als juristische Person des Privatrechts auf die Grundrechte berufen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jenny
8.8.2024, 18:15:43
nur um sicher zu gehen: eine Mehrheitsbeteiligung des Staates genügt für das
Konfusionsargumentnicht?
Anwalp
31.8.2024, 14:53:15
Es ist keine ausschließliche Beteiligung erforderlich. Es genügt, wenn bereits über 50 % des Anteils in der staatlichen Hand liegen.