Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Persönlicher Schutzbereich: Juristische Person des öffentlichen Rechts

Persönlicher Schutzbereich: Juristische Person des öffentlichen Rechts

30. August 2025

3 Kommentare

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Gemeinde G gibt ein monatliches Mitteilungsblatt heraus, in dem sich die Gemeinde zu gemeindlichen Belangen äußert. Blockwart B fürchtet staatliche Propaganda und erwägt juristische Schritte. G meint, auch für sie gelte die Meinungsfreiheit.

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