Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern: Seehofer Interview
Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern: Seehofer Interview
5. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die A-Partei kritisiert, dass Bundespräsident F öffentlich ein Konzert gegen Rechts unterstützt. In einem Interview, das auf der Internetseite des BMI veröffentlicht wird, verurteilt Innenminister S dies und bezeichnet die A-Partei als „hochgefährlich“ und „staatszersetzend“.
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Einordnung des Falls
Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern: Seehofer Interview
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die A-Partei hat gemäß Art. 21 Abs. 1 GG das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Recht auf Chancengleichheit der Parteien beinhaltet als Kehrseite, dass sich Staatsorgane parteipolitisch neutral verhalten müssen (Neutralitätsgebot).
Ja!
3. S ist nur an das Neutralitätsgebot gebunden, wenn er sich in amtlicher Funktion als Bundesminister geäußert hat.
Genau, so ist das!
4. Ob die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung in amtlicher Funktion stattgefunden hat, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen.
Ja, in der Tat!
5. S hat die Äußerungen im Interview in amtlicher Funktion als Bundesminister getätigt.
Nein!
6. Allerdings weist die Veröffentlichung des Interviews auf der Internetseite des BMI einen Amtsbezug auf und stellt somit einen Eingriff in Art. 21 Abs. 1 GG dar.
Genau, so ist das!
7. Auch wenn S sich in seiner Funktion als Bundesminister nicht auf die Meinungsfreiheit berufen kann, steht ihm eine generelle politische Äußerungsbefugnis zu (Art. 65 GG).
Ja, in der Tat!
8. Die Befugnis des S zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist grundsätzlich geeignet, den Eingriff in Art. 21 Abs. 1 GG zu rechtfertigen.
Ja!
9. Die Veröffentlichung des Interviews auf der Internetseite des BMI verstößt gegen das Sachlichkeitsgebot.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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