Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Tenor bei erfolgloser Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Fall)
Tenor bei erfolgloser Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers G führt der Gerichtsvollzieher bei Vollstreckungsschuldner S eine Sachpfändung durch. S legt Vollstreckungserinnerung ein. Die mit der Sache befasste Richterin R hält die Pfändung jedoch für zulässig.
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Einordnung des Falls
Tenor bei erfolgloser Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hauptsachetenor des von R anzufertigenden Erinnerungsbeschlusses muss lauten: „Die Erinnerung des Schuldners wird zurückgewiesen.“
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die zu fällende Kostenentscheidung bezieht sich auf die außergerichtlichen Kosten und die Gerichtskosten.
Nein, das trifft nicht zu!
3. S muss die außergerichtlichen Kosten tragen.
Ja!
4. Der Beschluss enthält keinen Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
16.9.2024, 17:59:19
Super Kapitel! :) Vielleicht kann man ein Tenor Training mit Foxxy aufbauen? Natürlich nicht nur für Erinnerungsbeschlüsse… :D
Linne_Karlotta_
23.9.2024, 12:23:54
Hallo jomolino , vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team