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Erklärungsirrtum bei fünffachen Verklicken auf einer Website?

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Erklärungsirrtum bei fünffachen Verklicken auf einer Website?

20. März 2026

26 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A bucht über Bs Homepage eine Pauschalreise für € 4.500. Später storniert A die Reise. Hierbei muss A einen Stornierungsgrund auswählen und die – als solche bezeichnete – Stornierung mit vier weiteren Klicks bestätigen. B verlangt 3.800 € Stornierungsgebühren von A. A teilt B mit, er habe sich „verklickt“ und mache die Stornierung rückgängig. ‌

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