Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Sonstige Schuldverhältnisse
Die besetzte Poolliege als Reisemangel?
Die besetzte Poolliege als Reisemangel?
15. August 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (23.312 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bucht bei B Flug und Hotel für eine einwöchige Reise. Am Pool gibt es 500 Liegen. Trotz Verbotsschild werden alle Liegen von Gästen mit Handtüchern ganztägig „geblockt“. Das Hotel duldet dies, obwohl K darauf bereits am dritten Tag hinweist. K will Geld zurück, weil er keine Liege abbekommt.
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