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Abwandlung 1: Genehmigungspflicht bei Nutzung durch ständig wechselnde Gäste
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Abwandlung 2: Ermessen
Der Motorradclub MC betreibt ein Bordell in einem Mischgebiet in Hannover. Die Nutzung des Bordells ist genehmigungsfähig, jedoch existiert eine solche Genehmigung nicht. Baubehörde B untersagt die Nutzung wegen fehlender Genehmigung. MC hält dies für ermessensfehlerhaft.
Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.