Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen
Querulantin Q nutzt ihr für Wohnzwecke genehmigtes, baurechtskonform errichtetes Einfamilienhaus seit dem Tod ihres Freundes für ungenehmigte Tanzpartys als eine Art Club. Bauaufsichtsbehörde B möchte dagegen vorgehen, weiß aber noch nicht, auf welchem Wege.
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Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Q baut ein Haus, weicht beim Bau aber von der Genehmigung ab. Das Haus ist zur Hälfte fertig gestellt. Mangels Standsicherheit gefährdet es Nachbarn. Die Standsicherheit kann durch einen Umbau nicht wiederhergestellt werden. Die Mitarbeiterin der Baubehörde B ist unschlüssig, was sie tun soll.
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Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulantin Q hat ohne Genehmigung ein einsturzgefährdetes Gebäude errichtet. Ein Einsturz würde Nachbar N gefährden. Q feiert darin regelmäßig ungenehmigte Tanzpartys („Raves“). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde B verpflichtet Q mittels Verwaltungsakt, das Gebäude abzureißen.
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Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulant Q baut ohne Genehmigung eine Diskothek. Sie ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Außerdem ist sie mangels Standsicherheit einsturzgefährdet und gefährdet Nachbarn. Das Gebäude ist deshalb baurechtswidrig. Der neue Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde B ist unsicher, was zu tun ist.
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Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
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Vertiefung 3: Gleichbehandlungsgrundsatz
TikToker T und YouTuberin Y sind mittlerweile Nachbarn und Erzrivalen um die prachtvollste Villa. Beide Villen sind weder genehmigt noch genehmigungsfähig. T ist empört, als Baubehörde B ihn zum Abriss seiner Villa verpflichtet, aber bisher nicht gegen Y vorgeht.
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Abwandlung 1: Genehmigungspflicht bei Nutzung durch ständig wechselnde Gäste
Jurastudentin S bekommt von Papi zur bestandenen Baurechtsklausur eine Eigentumswohnung geschenkt. Für das Haus liegt eine Baugenehmigung zur Wohnnutzung vor. S vermietet die Wohnung an ständig wechselnde Gäste über das Internet. Baubehörde B untersagt die Vermietung an wechselnde Gäste.