Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen
Querulantin Q nutzt ihr für Wohnzwecke genehmigtes, baurechtskonform errichtetes Einfamilienhaus seit dem Tod ihres Freundes für ungenehmigte Tanzpartys als eine Art Club. Bauaufsichtsbehörde B möchte dagegen vorgehen, weiß aber noch nicht, auf welchem Wege.
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Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Q baut ein Haus, weicht beim Bau aber von der Genehmigung ab. Das Haus ist zur Hälfte fertig gestellt. Mangels Standsicherheit gefährdet es Nachbarn. Die Standsicherheit kann durch einen Umbau nicht wiederhergestellt werden. Die Mitarbeiterin der Baubehörde B ist unschlüssig, was sie tun soll.
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Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulantin Q hat ohne Genehmigung ein einsturzgefährdetes Gebäude errichtet. Ein Einsturz würde Nachbar N gefährden. Q feiert darin regelmäßig ungenehmigte Tanzpartys („Raves“). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde B verpflichtet Q mittels Verwaltungsakt, das Gebäude abzureißen.
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Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulant Q baut ohne Genehmigung eine Diskothek. Sie ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Außerdem ist sie mangels Standsicherheit einsturzgefährdet und gefährdet Nachbarn. Das Gebäude ist deshalb baurechtswidrig. Der neue Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde B ist unsicher, was zu tun ist.
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Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
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Vertiefung 3: Gleichbehandlungsgrundsatz
TikToker T und YouTuberin Y sind mittlerweile Nachbarn und Erzrivalen um die prachtvollste Villa. Beide Villen sind weder genehmigt noch genehmigungsfähig. T ist empört, als Baubehörde B ihn zum Abriss seiner Villa verpflichtet, aber bisher nicht gegen Y vorgeht.
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Vertiefung 2: Nur ganz geringfügige bauliche Abweichung
Jurastudentin S errichtet einen Swimmingpool im Garten, der die Grenze zum Nachbargrundstück um 25 Zentimeter überschreitet. Der Badespaß findet ein jähes Ende, als Baubehörde B den Abriss des Pools anordnet. S hält die Abrissverfügung wegen der marginalen Überschreitung für unverhältnismäßig.
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Abwandlung 2: Ermessen
Der Motorradclub MC betreibt ein Bordell in einem Mischgebiet in Hannover. Die Nutzung des Bordells ist genehmigungsfähig, jedoch existiert eine solche Genehmigung nicht. Baubehörde B untersagt die Nutzung wegen fehlender Genehmigung. MC hält dies für ermessensfehlerhaft.
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Abwandlung 1: Genehmigungspflicht bei Nutzung durch ständig wechselnde Gäste
Jurastudentin S bekommt von Papi zur bestandenen Baurechtsklausur eine Eigentumswohnung geschenkt. Für das Haus liegt eine Baugenehmigung zur Wohnnutzung vor. S vermietet die Wohnung an ständig wechselnde Gäste über das Internet. Baubehörde B untersagt die Vermietung an wechselnde Gäste.
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Grundfall
TikToker T hat endgültig die Schnauze voll von Baugenehmigungen. Er kauft daher ein bereits (als solches) genehmigtes Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet und nutzt es nun als Spielhalle für seine Fans. Baubehörde B untersagt die Nutzung der Spielhalle. T ist fassungslos.
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Abwandlung 2
Jurastudentin S hat von Papi zur bestandenen Zwischenprüfung einen Ferrari geschenkt bekommen. S beginnt auf ihrem Grundstück mit dem Bau einer (verfahrensfreien) Garage aus Stroh. Behörde B vermutet, dass Brandschutzanforderungen nicht eingehalten werden und ordnet einen Baustopp an.
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Grundfall
TikToker T möchte sein äußerst hart verdientes Geld anlegen. T beginnt mit dem Bau eines genehmigungsbedürftigen Wohnhauses in einem Wohngebiet in Hannover. Dabei geht er davon aus, dass „VIPs” keine Baugenehmigung benötigen. Die zuständige Behörde B ordnet einen Baustopp an.