Abwandlung 2: Ermessen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Motorradclub MC betreibt ein Bordell in einem Mischgebiet in Hannover. Die Nutzung des Bordells ist genehmigungsfähig, jedoch existiert eine solche Genehmigung nicht. Baubehörde B untersagt die Nutzung wegen fehlender Genehmigung. MC hält dies für ermessensfehlerhaft.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung 2: Ermessen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tatbestand der Nutzungsuntersagung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NBauO) ist hier aufgrund der fehlenden Baugenehmigung erfüllt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Nutzungsuntersagung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NBauO) muss die Behörde die Nutzung untersagen (gebundene Entscheidung).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Nutzung des Bordells verstößt nicht gegen materielles Baurecht (genehmigungsfähig). Ist die Nutzungsuntersagung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NBauO) deswegen unverhältnismäßig?
Nein!
4. Die Nutzungsuntersagung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NBauO) der B ist damit rechtmäßig.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Weitere für Dich ausgwählte Fälle
Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.
Fall lesen
Illustration zum Fall