Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 1 (bereits für ersten Antrag ist AG zuständig, dann erst am Ende thematisieren) (Fall)
Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 1 (bereits für ersten Antrag ist AG zuständig, dann erst am Ende thematisieren) (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K wurde bei einem Autounfall verletzt, den B fahrlässig verursacht hat. Er verlangt nun klageweise von B den Ersatz der Heilbehandlungskosten (€1.000) und Schmerzensgeld (€1.000) beim örtlich zuständigen Amtsgericht.
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Einordnung des Falls
Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 1 (bereits für ersten Antrag ist AG zuständig, dann erst am Ende thematisieren) (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage des K beinhaltet eine objektive Klagehäufung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Zuständigkeitsstreitwert der Klage des K liegt bei €1.000.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Für die Klage des K sind die Landgerichte sachlich zuständig.
Nein!
4. Bei einer objektiven Klagehäufung sind die Voraussetzungen des § 260 ZPO grundsätzlich im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfen.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Voraussetzungen einer objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) sind vorliegend erfüllt.
Ja, in der Tat!
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