Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der nicht vorbestrafte A wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Gericht schreibt im Urteil dazu nur, dass es „die Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Einwirkung auf den Täter für unerlässlich" hält. A geht in Revision.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Freiheitsstrafen unter sechs Monaten dürfen nur ausnahmsweise verhängt werden (§ 47 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe ist mit der Revision angreifbar, wenn das Gericht die Verhängung nicht ausreichend begründet (§ 267 Abs. 3 S. 2 StPO).
Genau, so ist das!
3. As Revision hat Erfolg, weil das Tatgericht die Anordnung der kurzen Freiheitsstrafe nicht ausreichend begründet (§ 267 Abs. 3 S. 2 StPO).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!