Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
17. April 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (1.754 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der nicht vorbestrafte A wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Gericht schreibt im Urteil dazu nur, dass es „die Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Einwirkung auf den Täter für unerlässlich" hält. A geht in Revision.
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Einordnung des Falls
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Freiheitsstrafen unter sechs Monaten dürfen nur ausnahmsweise verhängt werden (§ 47 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe ist mit der Revision angreifbar, wenn das Gericht die Verhängung nicht ausreichend begründet (§ 267 Abs. 3 S. 2 StPO).
Genau, so ist das!
3. As Revision hat Erfolg, weil das Tatgericht die Anordnung der kurzen Freiheitsstrafe nicht ausreichend begründet (§ 267 Abs. 3 S. 2 StPO).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Aleton
28.3.2025, 18:45:55
Also gibt es im Punkt "
Darstellungsrüge" als auch im Punkt "Überprüfung der Strafzumessung" Darstellungsfehler die man dahingehend voneinander unterscheidet, dass eins die Urteilsfeststellungen betrifft und das andere nur innerhalb der Strafzumessung Beachtung findet. Und wenn ja, warum?