Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der nicht vorbestrafte A wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Gericht schreibt im Urteil dazu nur, dass es „die Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Einwirkung auf den Täter für unerlässlich" hält. A geht in Revision.
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Einordnung des Falls
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Freiheitsstrafen unter sechs Monaten dürfen nur ausnahmsweise verhängt werden (§ 47 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe ist mit der Revision angreifbar, wenn das Gericht die Verhängung nicht ausreichend begründet (§ 267 Abs. 3 S. 2 StPO).
Genau, so ist das!
3. As Revision hat Erfolg, weil das Tatgericht die Anordnung der kurzen Freiheitsstrafe nicht ausreichend begründet (§ 267 Abs. 3 S. 2 StPO).
Ja, in der Tat!
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