Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
Fall, in dem der allg. Handlungsfreiheit neben dem speziellen Freiheitsrecht eine Auffangfunktion zukommt (bei Deutschen-Grundrecht und Nichtdeutschem Grundrechtsträger)
Fall, in dem der allg. Handlungsfreiheit neben dem speziellen Freiheitsrecht eine Auffangfunktion zukommt (bei Deutschen-Grundrecht und Nichtdeutschem Grundrechtsträger)
4. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (22.026 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die südafrikanische Staatsbürgerin S ist nach Hamburg gezogen und will dort ihrem Beruf als Psychotherapeutin weiter nachgehen. Hierfür beantragt sie eine Erlaubnis nach dem Psychotherapeutengesetz. In der Durchführungsverordnung zu dem Gesetz wird eine Erlaubniserteilung an Ausländer verboten.
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