Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht NRW
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Q baut ein Haus, weicht beim Bau aber von der Genehmigung ab. Das Haus ist zur Hälfte fertig gestellt. Mangels Standsicherheit gefährdet es Nachbarn. Die Standsicherheit kann durch einen Umbau nicht wiederhergestellt werden. Die Mitarbeiterin der Baubehörde B ist unschlüssig, was sie tun soll.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Um zunächst den Weiterbau aufzuhalten, kann B eine Nutzungsuntersagung (§ 82 Abs. 1 S. 2 BauO NRW) aussprechen, da Bauen eine Nutzung darstellt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann B neben der Baueinstellungsanordnung zugleich eine Abrissverfügung erlassen (§ 82 Abs. 1 S. 1 BauO NRW)?
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!