Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“
Wer erwirbt zu welchem Zeitpunkt Eigentum am Versteigerungserlös?
Wer erwirbt zu welchem Zeitpunkt Eigentum am Versteigerungserlös?
3. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt.
Diesen Fall lösen 83,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wer erwirbt zu welchem Zeitpunkt Eigentum am Versteigerungserlös?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D ist der Meinung, die Dartscheibe stünde immer noch in ihrem Eigentum. Stimmt das?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. D ist empört, dass sie „einfach so“ das Eigentum an der Dartscheibe verloren hat. Hat sie stattdessen Eigentum an dem von M gezahlten Erlös?
Nein, das trifft nicht zu!
3. D fragt sich, ob der Erlös zu irgendeinem Zeitpunkt mal in ihrem Eigentum stand. Könnte dies der Fall sein, wenn sich Ds Eigentum an der Dartscheibe (zunächst) an dem Erlös fortsetzt?
Ja!
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